Januar 2023
MUSTEREINSPRUCH GEGEN EINEN GRUNDSTEUERWERTBESCHEID WEGEN VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES LANDESGRUNDSTEUERGESETZES!
Sehr geehrte Mitglieder,
die Verbände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden, der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg haben einen Muster-Einspruch gegen einen Grundsteuerwertbescheid wegen Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetzes entworfen, den wir unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen können. Der Muster-Einspruch kann auf der Verlagshomepage kostenlos herunter geladen werden: https://www.hausbesitzerverlag.de/index.html
Aufgrund der deutschlandweiten Zuständigkeit des LDA Bayern für den Verantwortlichen „Apple“ können Betroffene dort eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Apple gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstosse.
Bitte beachten Sie den Hinweis am Ende des Musters:
Dieses eignet sich nur dann, wenn es darum geht, den Grundsteuerwertbescheid mit der Begründung anzugreifen, dass das Landesgrundsteuergesetz BW in der Fassung vom 21.12.2021 verfassungswidrig ist. Soll darüber hinaus der Grundsteuerwertbescheid inhaltlich auch noch mit anderen Argumenten angegriffen werden, muss eine Einspruchsbegründung auf den jeweiligen Einzelfall bezogen formuliert werden. (z.B. der Bescheid weist in Bezug auf die Grundstücksgröße eine falsche Quadratmeterangabe auf. Oder es liegt ein Gutachten vor, das einen niedrigeren Bodenwert ausweist). Dann ist Rücksprache mit einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Frey (Vorsitzender)
Dr. Achim Brotzer (Stv. Vors. und Geschäftsführer)
|
|