Mittwoch, 08. Juli 2020
WIDERSPRUCHSMÖGLICHKEIT VON BETROFFENEN GEGEN DEN KARTENDIENST APPLE LOOK AROUND
Apple startet nunmehr auch in Deutschland mit Aufnahmen zu seinem 3D-Kartendienst "Look Around", der ähnlich wie Google Street View anhand von Kamerafahrzeugen Fotoaufnahmen von ganzen Städten fertigt und diese dann für die Nutzer online verfügbar macht.
Apple vertritt hierbei die Auffassung, dass eine Verarbeitung ohne vorige Einwilligung der betroffenen Personen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) möglich sei.
Dagegen steht betroffenen Personen das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO zu.
Aufgrund der deutschlandweiten Zuständigkeit des LDA Bayern für den Verantwortlichen „Apple“ können Betroffene dort eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Apple gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstosse.
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